Ich werde immer wieder nach der Ausrüstung der Pferde in Eignungs-WB/-LP gefragt, deshalb hier ein Auszug aus der LPO:
Zäumumg: Trense
Sonstige erlaubte Ausrüstung bzw. Zubehör:
"In Eignungs-WB/-LP für Reitpferde/ponys gemäß §§ 3100 ff. und §§315 ff. sowie in Kombinierten WB/LP gemäß §§ 830 ff. und 840 ff. sind nur Gamaschen, Streichkappen bzw. Bandagen zugelassen."
Hilfszügel:
Gleitendes Ringmartingal (auch Rennmartingal/mit Lederdreieck):
nicht zugelassen in Eignungs-WB/-LP für Reitpferde/ponys gemäß §§ 310 ff. und §§315 ff. sowie in Kombinierten WB/LP gemäß §§ 830 ff. und 840 ff.
Hilfsmittel:
Gerte: max. 75 cm lang (mit Schlag) zugelassen
Sporen: zugelassen, sofern sie bei normaler Anwendung nicht geeignet sind, Stich- und Schnittverletzungen zu verursachen, max. Dornlänge 4,5 cm (incl. Rädchen), in Pony-WB/LP max. Dornlänge 3,5 cm (keine Rädchen erlaubt).





